Effektiver Arbeitsschutz in den von uns betreuten Unternehmen ist unser Ziel! Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit werden in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in den Betrieben individuell durchgeführt. Die gesetzliche Grundlage für die Arbeitssicherheit basiert auf einer Vielzahl von Gesetzestexten und Verordnungen. Herbei sind die wichtigsten Gesetze das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Der Arbeitgeber ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden ist ein nachvollziehbares funktionierendes Arbeitsschutzsystem zu installieren. Wir helfen Ihnen dabei dieses Ziel zu erreichen oder zu verbessern, um Rechtssicherheit zu erlangen oder zu erhalten.
Um dieses Ziel zu erreichen wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Nach Auswertung dieser werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und diese mit Ihnen abgestimmt. Nach Festlegung der Vorgehensweise in Form eines Maßnahmenplans mit realistischer Terminplanung geht es in die Umsetzungsphase. Diese ist mit der Wirksamkeitskontrolle und Beratung miteinander verbunden. Selbstverständlich ist die Kostenkontrolle ein Bestandteil der Vorgehensweise.
Angebot anfragenArbeitsschutz soll die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleisten. Dabei spielen die Gefährdungsbeurteilung und insbesondere auch deren Dokumentation eine erhebliche Rolle.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Handlungsinstrument, mit dem
Für den Unternehmer ist eine korrekte Gefährdungsbeurteilung entscheidend für die Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese ist anhand der jeweils vorhandenen Gefährdungsfaktoren für zu erstellen. Gefordert wird die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze, Maschinen/Anlagen und Tätigkeiten mit folgender Vorgehensweise:
Die SiGe Koordination, kurz SiGeKo, kümmert sich um die Bereitstellung eines Baustellenkoordinators für die Sicherung der gefahrfreien Nutzung von Baustellen. Bestimmte Bauvorhaben erfordern dies gemäß Baustellenverordnung (BauStellV). Wir übernehmen zuverlässig und kompetent die Aufgaben des SiGeKo nach §3 BauStellV während der Planungs- und Ausführungsphase.
Angebotene Leistungen:
Die gesetzliche Grundlage zum vorbeugenden Brandschutz bildet das Brand- und Katastrophenschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes sowie weitere spezielle Rechtsvorschriften.
Unsere Leistungen:
Schon scheinbar harmlose Substanzen, wie etwa handelsübliches Mehl, können zu Explosionen führen. Unternehmen gehen häufig mit Stoffen um, die bereits auf Grund ihrer Kennzeichnung ein hohes Gefahrenpotential erkennen lassen. Lagern Sie brennbare Flüssigkeiten, Gase, Stäube oder gehen Sie damit um? Entstehen während des Arbeitsprozesses gewollt oder ungewollt brennbare Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube? Dann sollten Sie handeln.
Unsere Leistungen:
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) stellt nicht nur wesentliche Forderungen an die Hersteller und Verwender von sogenannten "gefährlichen Stoffen", sondern ist zugleich ein Leitfaden für die Einführung eines Gefahrstoffmanagements. Insbesondere die Verwender von gefährlichen Stoffen werden mit Basisforderungen konfrontiert, welche umzusetzen sind.
Unsere Leistungen:
Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind der Schlüssel zum nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
Durch die Schulung und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter, aber auch von externem Fachpersonal fördern wir die Einhaltung und Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Brandschutz und weiterer Kompetenzbereiche.
Leistungsspektrum:
Die Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln ist ein wichtiger Bestandteil um Gefahren und Unfällen vorzubeugen. Eine gefahrenfreie Nutzung ist unabdinglich bei öffentlichen und innerbetrieblichen Geräten und Anlagen.
Sicherung der gefahrfreien Nutzung von Spielplätzen sowie Durchführung der erforderlichen Prüfung einschließlich Dokumentation.
Wir prüfen Regale in fast allen Ausführungen, jedes Regal muss laut ArbSchG, BetrSchV, TRBS 1203, DGUV Regel 108-007, Din EN 15635 geprüft werden.
Regale und Regalsysteme sind in der Wirtschaft das wohl stiefmütterlich behandelte Arbeitsmittel.
Regale sind ein Massenprodukt das hauptsächlich über den Preis verkauft wird. Die Systeme sind statisch genau auf die Herstellerbeschreibung ausgelegt und berechnet. Da gibt es keine großen Reserven für Schwachstellen. Und daher ist es wichtig diese auch genau zu beachten.
Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erfasst und abgestellt werden.
Angebot anfragenImmer mehr Betriebe beschäftigen EHS-Manager (oder auch HSE-Manager), um die gesteigerten Anforderungen, die sich aus neuen Gesetzen, geänderten Vorschriften und einzuhaltenden Normen ergeben, einzuhalten. Doch was genau heißt EHS und welche Aufgaben erfüllt der EHS-Manager?
Die Abkürzung EHS steht für: E = Environment (deutsch: Umwelt), H = Health (deutsch: Gesundheit) und S = Safety (deutsch: Sicherheit). Sofern auch das Qualitätsmanagement mit einbezogen wird, wird die Abkürzung EHSQ verwendet: Das „Q“ steht dabei für „Quality“, was mit Qualität bzw. Qualitätssicherung übersetzt wird.
Die Aufgaben des EHS-Managers können sich je nach Branche unterscheiden, umfassen im Wesentlichen aber die Planung, Umsetzung, Überwachung und Optimierung betrieblicher Prozesse in allen EHS- (bzw. EHSQ-) Bereichen.
„Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen.
Die Laserschutzbeauftragten unterstützen den Arbeitgeber
Zu den Aufgaben der Laserschutzbeauftragten gehören insbesondere:
Bei ausschließlicher Anwendung der Laserklassen 1 und 2 gemäß DIN EN 60825-1:2008 wird kein Laserschutzbeauftragter benötigt.
Achtung: Viele Materialbearbeitungslaser der Klasse 1 überschreiten bei Instandsetzungsarbeiten die Expositionsgrenzwerte nach OStrV und sind dann quasi im Klasse-4-Betrieb – In diesem Fall sind Schutzmaßnahmen erforderlich.
Beim Betrieb von Lasern der Klasse 1M, 2m oder alten Klasse 3A wird gemäß TROS Laserstrahlung Teil 3 je nach Aufgabe ein Laserschutzbeauftragter empfohlen.
Angebot anfragenArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wirksam in die Unternehmenspraxis integrieren, dieses Ziel verfolgt die neue ISO 45001 („Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“). Der weltweit gültige Standard formuliert die Anforderungen an Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme. Gleichzeitig gibt die Norm Unternehmen geeignete Instrumente und Maßnahmen an die Hand, um diese praktisch umzusetzen. Die ISO 45001 ist im März 2018 erschienen und wird den bisher meist verwendeten Standard BS OHSAS 18001 ablösen. Das IAF hat eine Übergangsfrist von drei Jahren festgelegt.
Unternehmen zeigen mit einer international anerkannten ISO 45001-Zertifizierung, dass sie ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden. Denn sie setzen alles daran, das Risiko von Verletzungen, Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen der Beschäftigten nachweislich zu reduzieren – und verbessern ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz laufend anhand von geeigneten Methoden und Instrumenten im Rahmen eines Managementsystems. So sorgen sie für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz.
Sie suchen einen Partner im Arbeitsschutz, Brandschutz, der ihnen nicht erklärt warum es nicht geht, sondern welche Lösungsmöglichkeiten es gibt, Sie haben ihn gefunden.
Seit fast 20 Jahren steht das Büro für Arbeitssicherheit Andrè Hummel ganz im Dienst der Arbeitssicherheit mit Sitz in Wörth am Rhein und Bremen.
In den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und weiteren Bereichen bieten wir und unsere Partner kundenorientierte, individuelle Lösungen, die Sicherheit und Kosteneffizienz verbinden.
Wir bieten Ihnen eine kompetente sicherheitstechnische Beratung in weiten Teilen Deutschlands, und der Schweiz. Als Dienstleistungspartner beraten wir Ihr Unternehmen und die Mitarbeiter zu allen arbeitssicherheitsrelevanten Fragen, den gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen und die daraus resultierenden Maßnahmen.
Unser Ziel ist es mit Ihnen gemeinsam, Ihren langfristigen Unternehmenserfolg zu sichern und Ihnen Freiraum zu schaffen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Während Sie Ihr Kerngeschäft im Focus behalten, sorgen wir und unsere Partner uns um die händelbare und systematische Umsetzung der gesetzlichen Forderungen.
Dafür steht ein Team mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung.
Unser komplettes Leistungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.
Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche Beratung und detaillierte Information persönlich zur Verfügung
Kontakt aufnehmenGrundbetreuung
Betriebsspezifische Betreuung
Die Ermittlung des Bedarfs an betriebsspezifischer Betreuung und deren Aufteilung auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt unter Berücksichtigung der in der Vorschrift aufgeführten Aufgabenfelder und der hierzu genannten Auslöse- und Aufwandskriterien. Alle in der Vorschrift aufgeführten Aufgabenfelder sind hinsichtlich ihrer Relevanz zu prüfen. Inhalt und Dauer der betriebsspezifischen Leistungen sind zu ermitteln und mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu vereinbaren.
Kann ich auf die betriebsspezifische Betreuung verzichten?
Nein. Jedes Unternehmen hat neben der Grundbetreuung einen Mindestbedarf an jährlicher betriebsspezifischer Betreuung aufgrund regelmäßig vorliegender betriebsspezifischer Unfall- und Gesundheitsgefahren und Erfordernissen zur menschengerechten Arbeitsgestaltung. Dieser kann sich bei Erfordernis anlassbezogen in einem Jahr auch erweitern.
Unter die betriebsspezifische Betreuung fallen z.B. folgende Leistungen:
In der gesamten Schwangerschaft und besonders zu Beginn, wenn die Entwicklung des Kindes noch in den Anfängen ist, brauchen Mutter und Kind besonderen Schutz am Arbeitsplatz:
Wer wird geschützt?
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren und stillenden Frauen, die in Deutschland beschäftigt sind. Es gilt für:
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Beurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz unabhängig von einer konkreten oder bekannten Schwangerschaft nach § 10 MuSchG in einer anlassunabhängigen Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) zu ermitteln, ob bei einer Tätigkeit oder in einem Arbeitsbereich Gefährdungen für eine schwangere oder stillende Frau vorliegen können.
Dies ist nach § 14 Mutterschutzgesetz schriftlich zu dokumentieren. Ebenfalls festzulegen und zu dokumentieren sind die grundsätzlich zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, die die Beschäftigung einer schwangeren und stillenden Frau an diesem Arbeitsplatz bzw. mit diesen Tätigkeiten ermöglichen.
Die Gefährdungsbeurteilung muss tätigkeitsbezogen erstellt werden, gleichartige Tätigkeiten können in der Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst werden.
Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.
Dafür sind dafür im Einzelnen folgende Schritte zu planen und umzusetzen:
Falls Ihr Unternehmen Fragen zum Thema Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen und Gefährdungen, Burnout-Prävention und Workshops in diesem Bereich hat, möchten wir Ihnen unseren langjährigen Kooperationspartner „Kuratis“ empfehlen.
Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190).
Personen, die Arbeiten unter Atemschutz (filtrierend, isolierend) gemäß DGUV Regel 112-190 durchführen müssen (z. B. Fachkräfte aus den Bereichen Kanalinspektion oder -instandhaltung, Instandsetzung in der chemischen Industrie, Stadtwerke, Gemeinden, Landwirtschaft).
Sie müssen unter Atemschutz beruflich arbeiten und folgende Voraussetzungen erfüllen: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 (ohne Nachweis ist die Teilnahme an den praktischen Übungen nicht möglich und es kann auch keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden!)
Als Betreiber von chemischen Anlagen, Werkstätten oder Bürogebäuden haben Sie Ihre Gebäude mit passenden Feuerlöschern ausgerüstet. Damit diese auch fachgerecht eingesetzt werden können, müssen Ihre Mitarbeiter im Umgang damit geschult werden.
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Schulungen in Theorie und Praxis mit einem Firetrainer.
Die Inhalte der Schulungen richten sich nach den bei Ihnen vorkommenden Feuerlöschertypen und Brandklassen. Die gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2) vorgeschriebenen Inhalte werden selbstverständlich eingehalten.
Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, Personen zu benennen, die Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung wahrnehmen. Die ASR A2.2 spricht von fünf Prozent der Beschäftigten. Diese Mitarbeiter sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen.
Erstausbildung oder Auffrischung?
Neben den gesetzlichen Rechtsgrundlagen aus dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber/Unternehmer die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen im Unternehmen zu treffen. Insbesondere präventive Brandschutzmaßnahmen, die zu einer wirksamen Brandschutzbekämpfung führen, können mit der Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern sowohl verpflichtend als auch unternehmerisch gewinnbringend installiert werden.
Dieser Lehrgang wird gemäß den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und der ASR A2.2 durchgeführt.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir setzen uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung.
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Andrè Hummel
Sicherheitsfachkraft
Obere Hardt 6
76779 Scheibenhardt
Telefon: 0172 7696088
E-Mail: info@arbeitsschutz-management.eu
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE255420488
Berufsbezeichnung: Sicherheitsfachkraft
Andrè Hummel
Obere Hardt 6
76779 Scheibenhardt
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